14. November 2023

dbb

Mitarbeiterinformationen zu Arbeitskampfmaßnahmen

Beamte und Streik – was ist zu beachten? Statusrechtliche Informationen

Hallo zusammen, 

in den Behörden werden aktuell Mitarbeiterinformationen zu Arbeitskampfmaßnahmen verfasst und gesteuert.  Der „einseitig“ zu lesende Passus

"Beamtinnen und Beamte haben nicht das Recht an Arbeitskampfmaßnahmen teilzunehmen oder diese zu unterstützen. Die Teilnahme oder Unterstützung stellt eine Dienstpflichtverletzung dar."

ist nur insoweit korrekt, als dass Beamtinnen und Beamte nicht während ihrer Dienstzeit teilnehmen dürfen. Der angehängte Flyer des dbb weist ausdrücklich auf Rechte und Pflichten hin.

Dürfen Beamte Arbeitskampfmaßnahmen im öffentlichen Dienst beispielsweise im Rahmen von Einkommensrunden unterstützen?

Beamtinnen und Beamte haben nach Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes – wie alle anderen Arbeitnehmenden – das Recht, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen. Sie dürfen wegen Betätigung für ihre Gewerkschaft oder ihren Berufsverband nicht dienstlich gemaßregelt oder benach- teiligt werden.

Ihnen steht es aufgrund der auch für sie geltenden Koalitionsfreiheit frei, in ihrer Freizeit Kundgebungen oder Warnstreiks, zum Beispiel im Zusammenhang mit Einkommensrunden im öffentlichen Dienst, zu unterstützen, um so ihre Solidarität zu bekunden. Die Teilnahme an Demonstrationen außerhalb der Dienstzeit ist damit auch für Beamte zulässig und darf vom Dienstherrn nicht verhindert werden (so zum Beispiel das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1994, Az.: 1 D 48/92 oder das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Kassel vom 18. November 2014, Az.: 1 A 2303/11).

Die Kolleginnen und Kollegen müssen frei nehmen. Nicht mehr und nicht weniger.

 

 

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