dbb & DPolG
Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025 beschlossen
- Foto: Björn Hake In Bremen haben junge Beschäftigte der Polizei, darunter auch unsere Delegation aus RLP, ihren Unmut zum Ausdruck gebracht.
Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt 2024 Nr 10 (LG vom 30.04.2024) hat die Landesregierung die Umsetzung des Tarifergebnisses aus dem Dezember 2023 formell beschlossen.
Als DPolG haben wir zusammen mit euch, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit weiteren tausenden Mitgliedern der dutzend anderen Gewerkschaften im dbb (Deutschen Beamtenbund & Tarifunion) bei den Demonstrationen dafür gekämpft, dass euer Arbeitgeber euch besser bezahlt. Das ist euer Verdienst!
Im Rahmen der Anhörung zum Gesetz hatten wir zusätzliche Verbesserungen gefordert:
- Inflationsausgleichsprämie
- Erhöhung der Polizeizulage
- Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage
- Verbesserung der Zulagensituation innerhalb der „Blaulichtfamilie“
Die Änderungsanträge der Fraktion der CDU im Anhörungungsverahren haben wir als DPolG ausdrücklich unterstützt. Im Ergebnis hat die Landesregierung für den Bereich der Polizei die Polizeizulage um 48 Euro erhöht, die Beträge der Zulagen für Nacht- und Feiertagsdienst angepasst und Erhöhungen der Stellenzulagen beim fliegenden Personal der Polizei beschlossen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
bei allem Respekt vor der Entscheidung der Landesregierung, das Tarifergebnis 1:1 für die Beamtinnen und Beamten zu übernehmen, sind wir als DPolG enttäuscht, dass am Ende des Tages nicht noch mehr für uns als Polizei herausgekommen ist. Ihr hättet es verdient!
Die Landesregierung führt allgemein u.a. aus:
„Das Gesetz enthält ein volumenstarkes Maßnahmenpaket, mit dem die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Rheinland-Pfalz jenseits der Tarifübernahme nochmals verbessert werden soll. Konkret geht es um eine weitergehende Anhebung und Neufestlegung der Anwärterbezüge, eine Verbesserung der Eingangsbezahlung für obere Besoldungsgruppen im insofern starken Konkurrenzumfeld der Länder sowie um eine deutliche Anhebung der Stellenzulagen um durchschnittlich 36 Prozent.“
Die DPolG fragt:
- Wo bleibt die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage?
- Wann erfolgt eine attraktive Erhöhung der Mehrarbeitsätze und deren geringere Besteuerung insbesondere an Sonn- und Feiertagen?
- Wann erfolgt endlich die dringend notwendige Erhöhung der Verpflegungssätze im Einsatz?
- Alle Stellenzulagen erhöhen sich bei der Polizei um durchschnittlich 36 Prozent?…
Alles das unter Einbeziehung der tatsächlichen Verteuerung der Lebenshaltungskosten um über 40 Prozent in den letzten Jahren.
Die Landesregierung führt weiter aus, dass mit dem Gesetz redaktionelle Anpassungen sowie weitere punktuelle Änderungen vorgenommen werden, die unter anderem auf der fortlaufenden Anpassung der Bezüge an die Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückzuführen sind.
Das war ein Klageerfolg der Gewerkschaft. Dbb & tarifunion sowie die DPolG werden auch in Zukunft der Landesregierung auf die Finger schauen, damit Ihr, Kolleginnen und Kollegen zu eurem Recht und zu euerm Geld kommt.