26. Oktober 2023

dbb

Einkommensrunden mit der TdL und dem Land Hessen

Informationen zu den Tarifverhandlungen der Länder 2023

Rückblick:

Der Abschluss für Bund und Kommunen vom April 2023 sieht wie folgt aus:
(Die Forderung waren da übrigens die Gleichen wie jetzt)

• Steuer- und sozialabgabenfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von insgesamt 3.000 Euro/für Auszubildende in Höhe von insgesamt 1.500 Euro (stufenweise Auszahlung: im Juni 2023: 1.240 Euro/620 Euro, Juli 2023 bis Februar 2024 jeweils 220 Euro/110 Euro monatlich)

• Ab 1. März 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent (Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird); Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zum gleichen Zeitpunkt um 150 Euro erhöht

• Vertragslaufzeit: 24 Monate

 

Fakt:

Allen beim Bund und den Kommunen wird zum 01.03.2024 das Gehalt um mindestens 340 Euro erhöht. Wie sich dies prozentual in den unteren Gruppen auswirkt zeigen folgende Rechenbeispiele.

Beispiele für die Auswirkungen der Entgelterhöhung ab 1. März 2024:

• Küchenhilfskraft in der EG 3 (Bund), Stufe 3: 357,34 Euro monatlich mehr (+13,43 %)
• Straßenwärter in der EG 5 (kommunal), Stufe 5: 382,75 Euro monatlich mehr (+12,26 %)
• Verwaltungsbeschäftigte in der EG 8 (kommunal), Stufe 3: 389,17 Euro monatlich mehr (+12,01 %)
• Erzieherin in der S 8a, Stufe 4: 407,14 Euro monatlich mehr (+11,42 %)
• Pflegekraft in der P 7, Stufe 4: 396,86 Euro monatlich mehr (+11,74 %)

​Spekulativer Ausblick für den Tarifvertrag „NEU“:

Würde dieser Abschluss des Bundes auch für die Länder in der jetzigen Verhandlungsrunde kommen und auf die Beamten/innen übertragen, bedeutet das für die Polizei in etwa folgendes:

A 9 Kommissar -Studium beendet- (Grundgehalt 2.920,76 + 200 + 5,5 %) = ca. 370 Euro monatlich mehr (+11,5% mehr)
A 10 POK, 30 Jahre, Erfahrungsstufe 4: (Grundgehalt 3.335,86 + 200 + 5,5%) = ca. 395 Euro monatlich mehr(11,2% mehr)

Eine Einmalzahlung wird in den Verhandlungen seitens der Gewerkschaften nicht gefordert, weil es nur dem Arbeitgeber nützt und sich der Unterschied zwischen Einmalzahlung und linearer –dauerhafter und sofortiger - Erhöung des Grundgehalts nach kurzer Zeit um einige Tausend EUR negativ auswirkt!

 

Forderungsbeschluss des dbb:

Forderungen:

• Die Tabellenentgelte der Beschäftigten sollen um 10,5 Prozent, mindestens aber um 500 Euro monatlich erhöht werden.

• Die Entgelte der Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen / Praktikanten sollen um 200 Euro monatlich erhöht werden.

• Die Laufzeit soll 12 Monate betragen.

• Unbefristete Übernahme in Vollzeit der Auszubildenden und Dual Studierenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung.

Erwartungen:

• Der dbb erwartet, dass die Beschäftigten der ambulanten und stationären Pflege im Vollzug (Justiz- und Maßregelvollzug) sowie den Landeskrankenhäusern die dynamische Zulage für Pflegekräfte erhalten.

• In den Stadtstaaten erledigen die Beschäftigten sowohl Landesaufgaben als auch kommunale Aufgaben. Die Städte stehen bei der Gewinnung von Beschäftigten in Konkurrenz zum Umland. Der dbb erwartet daher eine monatliche Stadtstaatenzulage von 300 Euro.

• Der dbb konnte in der Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst 2022 für die Beschäftigten in den Kommunen eine ganze Reihe von Verbesserungen erreichen. Wir erwarten, dass die Verbesserungen aus diesem Abschluss mit den Kommunen auch auf die Beschäftigten der Länder übertragen werden.

• Der dbb erwartet die Tarifierung der Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten (studentischen Hilfskräfte).

• Der dbb erwartet die Tarifierung der bislang außertariflich gezahlten Zulage für Beschäftigte im Gesundheitsdienst in den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg-

• Die Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen/Praktikanten in Berlin, Bremen und Hamburg erwarten die Zahlung einer monatlichen Stadtstaatenzulage von 150 Euro.

• Der dbb erwartet zudem die umgehende Erfüllung der Verhandlungszusage aus der Tarifeinigung von 2019 zu Abschnitt 3.7 Teil III der Entgeltordnung der Länder für die Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau.

• Der dbb erwartet die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der entsprechenden Länder und Kommunen.

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