07. November 2023

dbb

Informationen zu den Tarifverhandlungen der Länder 2023

Auch nach der 2. Verhandlungsrunde keinerlei Anzeichen in Richtung Besoldungserhöhung erkennbar

Der Vorsitzende der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel, der die Arbeitgeberseite vertritt, wies während und nach der 2. Verhandlungsrunde am 2. und 3. November 2023 in Potsdam die Forderungen der Gewerkschaften zurück und bezog sich dabei unter anderem auf die sich zuspitzende Haushaltslage. In der Konsequenz ist leider festzustellen, dass der TdL-Chef auch im Verlauf der 2. Verhandlungsrunde keine substantiellen Vorschläge unterbreitet hat, wie die Einkommensrunde positiv zu gestalten ist.

Das ist aus Sicht des dbb sehr enttäuschend, denn es steht nichts weniger auf dem Spiel, als die Zukunftsfähigkeit des öff entlichen Dienstes! Diese Einkommensrunde muss mittelbar auch dazu genutzt werden, um zukünftigen Landes- oder Kommunalbeamtinnen und -beamten eine fi nanziell attraktive Besoldung anbieten zu können. Denn auch für Beamtinnen und Beamte in Ländern und Kommunen sind die Lebenshaltungskosten über viele Monate dramatisch in die Höhe geschossen und steigen weiter – hier ist ein Ausgleich dringend nötig!

Die Einkommensrunde 2023/2024, die im Tarifb ereich zwischen dbb beamtenbund und tarifunion, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der TdL für die dortigen Beschäftigten geführt wird,betrifft mittelbar auch die Besoldung und Versorgung von etwa 1,4 Millionen Beamtinnen und Beamten in den Ländern und Kommunen einschließlich der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Denn der erzielte Tarifabschluss muss nach fester Überzeugung des dbb in den einzelnen Bundesländern zeit- und wirkungsgleich übertragen werden. Dies ist erforderlich, um die realen Besoldungsverluste unter anderem bei den Lehrkräften an Schulen, bei Beamtinnen und Beamten beim Strafvollzug, den Landespolizeien und den Feuerwehren auszugleichen und um eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen. Hier braucht es dringend wertschätzende Signale der jeweiligen Dienstherren!

Eine angemessene Besoldungsanpassung ist insbesondere auch für junge Nachwuchskräfte in den Ländern und Kommunen ein wichtiges Signal!

Auch mit Blick auf die Gewinnung von qualifi zierten Nachwuchskräften ist die jetzige Einkommensrunde von enormer Wichtigkeit. Denn es wird immer schwieriger, als „Arbeitgeber Öffentlicher Dienst“

konkurrenzfähig zu bleiben und in dem immer stärker umkämpften Wettbewerb um dringend benötigte Nachwuchskräfte bestehen zu können. Hier müssen die Dienstherren auf Ebene der Länder dringend den Ernst der Lage erkennen und eine attraktive und wertschätzende Besoldung anbieten.

Weichen für die Zukunft stellen

„Gut ausgebildete Fachkräfte sind nicht von jetzt auf gleich verfügbar, schon gar nicht in Zeiten des demografi schen Wandels“, machte Matthäus Fandrejewski, Vorsitzender der dbb jugend deutlich. „Deshalb müssen die Verantwortlichen schnellstmöglich die richtigen Weichen stellen. Heißt: Diese Einkommensrunde sollte mittelbar auch dazu genutzt werden, um zukünftigen Landes- oder Kommunalbeamtinnen und -beamten eine finanziell attraktive Besoldung anbieten zu können. Das fängt mit attraktiven Anwärterbezügen an!

Wie geht es weiter?

Die Tarifverhandlungen zum TV-L für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Ländern und Kommunen gehen am 7. bis 9. Dezember 2023 in die dritte Runde. Der dbb erwartet, dass seitens der TdL bereits frühzeitig ein diskutables Angebot vorgelegt wird.

Die aktive Unterstützung der Einkommensrunde TV-L 2023 im öffentlichen Dienst durch Beamtinnen und Beamte bei Ländern und Kommunen ist sinnvoll und wichtig!

Alle Beamtinnen und Beamten haben zwar verfassungsrechtlich einen Anspruch auf Teilhabe an der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung. Die Ausgestaltung und Höhe der Anpassung realisiert sich aber nicht von alleine. Unabdingbar ist, dass die Dienstherren in den Ländern jeweils Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze initiieren, die dann von den Länderparlamenten verabschiedet werden.

Auch in der jetzigen Einkommensrunde für den öffentlichen Dienst muss der am Verhandlungstisch gefundene Kompromiss im Volumen zeit- und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten durch Gesetz übertragen werden. Gelingen wird dies nur, wenn die Beamtinnen und Beamten der Länder und der Kommunen die Einkommensrunde von Beginn an und bis zum Erlass der entsprechenden Gesetze auf Länderebene aktiv unterstützen. Denn: Nur gemeinsam sind wir stark!

Aber: Beamtinnen und Beamte haben kein Streikrecht!

Über die Rechte und Pflichten der Beamten in Einkommensrunden informiert der dbb-Flyer „Beamte und Streik“.

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