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Länder-Einkommensrunde 2023
- Foto: Björn Hake In Bremen haben junge Beschäftigte der Polizei, darunter auch unsere Delegation aus RLP, ihren Unmut zum Ausdruck gebracht.
Übertragung auf Besoldung und Versorgung der rheinland-pfälzischen Landes- sowie Kommunalbeamtinnen/-beamten zugesichert
„Es kommt definitiv zur zeit- und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf Be-soldung und Versorgung im Landes- und Kommunaldienst.Das Tarifergebnis wird ohne Änderungen übernommen.“
„Dieser Auszug aus der Pressemitteilung des Finanzministeriums lässt viele Landesbedienstete aufatmen. Der Druck der Gewerkschaften hat sich im wahrsten Sinne des Wortes „bezahlt“ gemacht", äußert sich der Landesvorsitzende, Thomas Meyer, erleichtert.
Richtiges Signal zur richtigen Zeit!
Die Landesregierung hält Wort und das ist ein wichtiges Signal an die Belegschaft. Ein richtiger Schritt in Richtung Konkurrenzfähigkeit im Bundes- und Ländervergleich ist gemacht.
Was kommt wann?
1. Steuer- und abgabefreier Infaltionsausgleich i.H.v. 1800 € und eine monatl. Zahlung i.H.v. 120 € von Jan. – Okt. 2024
2. Grundgehalt plus 200 € zum 1. November 2024
3. Weitere Erhöhung um 5,5 % zum 1. Februar 2025
„Unsere Kolleginnen und Kollegen haben nun das wieder im Geldbeutel, was Ihnen die hohe Inflation, die gestiegenen Lebenshaltungskosten und Energiepreise genommen haben. Die Zustimmung des Ministerrats und das dazugehörige Gesetz fehlen zwar noch, aber an einen Aprilscherz zu Weihnachten glaube ich nicht", sagt der DPolG-Chef.
Ist die Polizei Rheinland-Pfalz konkurrenzfähig?
Als Deutsche Polizeigewerkschaft nehmen wir die Ankündigung der Finanzministerin als ein positives und wertschätzendes Entgegenkommen für den geamten öffentlichen Dienst wahr.
Dennoch halten wir an unseren Forderungen für unsere Kolleginnen und Kollegen im Polizeidienst fest:
Überfällige Anpassung des Zulagenwesens für die Polizei
• Erhöhung der Polizeizulage
• Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage
• Erhöhung der Zulagen für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit
• „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“
Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin bekommt für Nachtarbeit und Feiertagsdienste ein entsprechendes Entgelt. Das ist im öffentlichen Dienst und erst recht bei der Polizei nicht der Fall.
In Rheinland-Pfalz erhält ein Polizist im Nachtdienst bis zu 50% weniger Zuschlag als sein Kollege bei der Bundespolizei und das für die gleiche Arbeit.
Ein erster und notwendiger Schritt ist gemacht, weitere müssen folgen.