Rechtsschutz

Neben der berufspolitischen Interessenvertretung bietet die DPolG ihren Mitgliedern ein umfangreiches Schutzpaket zur dienstlichen und privaten Absicherung.

Berufsrechtsschutz

Eure Ansprechperson aus der DPolG Landesleitung in Sachen Rechtsschutz:

Gerade im Polizeiberuf ist rechtliche Absicherung unverzichtbar. Deshalb sorgen wir auch im Verbund mit dem DBB zugunsten unserer Mitglieder für:

Verteidigung in Straf-, Bußgeld- und Dienstordnungsverfahren
Ein Beispiel:
Sie werden als Polizeibeamter beschuldigt, einen Festgenommenen körperlich misshandelt zu haben – Ihr Rechtsschutz ist durch Ihre Mitgliedschaft im Straf- und Dienstordnungsverfahren sichergestellt!

Gerichtliche Wahrnehmung aus dem Arbeits- oder öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche. Stichworte: Beurteilungen, Beförderungen, Besetzung von Dienstposten, Versetzung zu einer anderen Dienststelle, Zahlung von Zulagen, Zuschlägen, Beihilfen, Versorgungsleistungen …

Zwei Beispiele:
1. Eine Behörde trifft eine fehlerhafte Beförderungsauswahl. OVG: Die Behörde handelt rechtswidrig, dem benachteiligten Kollegen ist Schadenersatz zu leisten!
2. Eine Angestellte begehrt ihre Höhergruppierung. Die Behörde lehnt ab. Arbeitsgericht: Der Anspruch ist berechtigt. Die Höhergruppierung erfolgt rückwirkend! Im außergerichtlichen Verfahren leisten DPolG und DBB umfassende Beratung oder übernehmen selbst die Vertretung!

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
Ein Beispiel:
Kollegen werden bei einem Widerstand erheblich verletzt – Rechtsschutz für Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen!

Schutz des Mitglieds als dienstlicher Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge.
Als Fahrzeuge gelten alle Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, sowie Anhänger.
Ein Beispiel:
Als Fahrer eines Streifenfahrzeuges wirft man Ihnen die schuldhafte Verursachung eines Verkehrsunfalls vor – DPolG Rechtsschutz!

Ganz wichtig:
Keine Versicherungsleistung ohne vorherigen Antrag und vorherige Kostenübernahmezusage!
Soviel Zeit muss sein!
In Eilfällen hilft die Landesgeschäftsstelle weiter
unter: Telefon (06131) 23 44 88 oder Telefax (06131) 22 52 67

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