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Die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage
Abgeschafft 2007 - Wiedereinführung 2022!?
Die DPolG hat im September letzten Jahres mit einer Mahnwache vor dem Landtag auf ein offenkundig erschütterndes Problem aufmerksam gemacht: Die Polizei in Rheinland-Pfalz nimmt an der Entwicklung des Lebensalters der Gesamtbevölkerung und der übrigen Landesbediensteten in den letzten 20 Jahren nicht teil!
Während das Sterbealter der Gesamtbevölkerung seit 1999 um über 5 Jahre zugenommen hat, sterben Polizeibeamte immer noch im gleichen Durchschnittsalter wie 1999.
Eine Broschüre, welche die Problematik beschreibt und Forderungen der DPolG aufzeigt, wurde an die Ministerpräsidentin, die Minister und alle Landtagsabgeordneten verteilt.
Nun mehren sich die Zeichen, dass die Landesregierung auf diese erschreckende Bilanz reagiert und es Überlegungen gibt, die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder einzuführen.
Das wäre zwar noch nicht die Forschungsstudie, die die DPolG fordert, aber ein erster richtiger Schritt und zumindest ein kleiner finanziellen Ausgleich für diesen Verlust an Lebensjahren.