Tarif
Petition zur Änderung der Beihilfeordnung
Abschaffung der Kostendämpfungspauschale und Dauer der Bearbeitung von Beihilfeanträgen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz hat auf der behördlichen Internetseite eine Petition zur ersatzlosen Streichung der beihilfenrechtlichen Kostendämpfungspauschale aus der Beihilfenverordnung/dem Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz veröffentlicht und zur online-Mitzeichnung freigegeben.
Auf die Internetseite zur unterstützenden online-Mitzeichnung gelangt man über folgenden Link:
Die Mitzeichnungsfrist endet am Dienstag, dem 08. März 2023.
Zur Mitzeichnung muss man seine persönlichen Daten angeben; diese werden nicht im Netz veröffentlicht. Mitzeichnende werden nur zahlenmäßig erfasst.
Urheberin der Petition gegen die beihilfenrechtliche Kostendämpfungspauschale ist die Petentin Monika Petroschka, Vorsitzende des dbb Kreisverbandes Westerwald.
Verfahren:
Nach Abschluss der Mitzeichnungsfrist wird die öffentliche Petition für weitere Mitzeichnungen sowie für die Abgabe von Diskussionsbeiträgen geschlossen. Danach erfolgt die Behandlung entsprechend dem Verfahren für nicht öffentliche Einzeleingaben und Legislativeingaben.
Im Laufe des parlamentarischen Prüfverfahrens entscheidet der Petitionsausschuss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder, ob eine öffentliche Beratung durchgeführt werden soll.
Die Öffentlichkeit wird im Internet über das Ergebnis des Petitionsverfahrens unterrichtet. Die Hauptpetentin bzw. der Hauptpetent erhält einen Bescheid.
Übrigens lohnt sich ein Blick auf die Internetseite der Bürgerbeauftragten und die dort eingestellten öffentlichen Petitionen in der Mitzeichnung immer, wenn man mitzeichnungswillig ist. Es finden sich öfter weitere Eingaben zum Beihilfen- bzw. zum Beamtenrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Malte Hestermann
Landesgeschäftsführer
dbb rheinland-pfalz