Tarifrecht
Antrag auf einen Ausgleich für höhere Lebenshaltungskosten
Im Tarifrecht gibt § 16 Abs.5 TV-L die Möglichkeit einen Antrag an den Arbeitgeber zu stellen, wenn beispielsweise die Lebenshaltungskosten wie aktuell enorm gestiegen sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es gibt zwar grundsätzlich dafür keinen Rechtsanspruch, aber wir stellen unseren tarifbeschäftigten Mitgliedern einen Musterantrag für die Beantragung eines entsprechenden Zuschusses zur Verfügung.
Solche Anträge verdeutlichen dem Arbeitgeber und den politisch Verantwortlichen die wirtschaftliche Situation der Polizei-Tarifbeschäftigten und geben diesen Gelegenheit Farbe zu bekennen. Es unterstreicht den Protest der DPolG gegen die schlechte Bezahlung und die fehlenden Zukunftsperspektiven der Tarifbeschäftigten.
Wichtig bei solchen Anträgen ist es, dass diese immer nur rückwirkend für einen Zeitraum von 6 Monaten gestellt und damit auch gewährt werden können.
Eure DPolG-Landesleitung