09. August 2022

News

Zusätzlicher Freizeitausgleich für die Einsatzkräfte des G7 Gipfels

Das Innenministerium hat folgende Regelung zum zusätzlichen Freizeitausgleich für Kräfte, welche beim G7 Gipfel in Elmau im Einsatz waren, bekannt gegeben:

Rheinland-pfälzischen Kräften, die über einen längeren Zeitraum beim G7- Gipfel eingesetzt waren, soll - über die Zeiten hinaus, die nach den bekannten arbeitszeit- rechtlichen Regeln abgerechnet werden - zusätzlicher Freizeitausgleich gewährt werden.

Für die Bemessung des Freizeitausgleichs dient die Dauer des Einsatzes als Orientierung. Mit dem Ausgleich soll in diesem Einzelfall der einsatzbedingt ungewöhnlich langen Trennung vom gewohnten (familiären und sonstigen) Umfeld Rechnung getragen werden.

Kräfte, die mindestens 5 Tage im Einsatz waren, erhalten einen Tag (also 8 Stunden) Freizeitausgleich. Kräfte, die mindestens 10 Tage im Einsatz waren, erhalten 2 Tage (also 16 Stunden) Freizeitausgleich.

Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise sind einzubeziehen, sie gelten vorliegend ebenfalls als Einsatztage.

Die stellvertretende Landesvositzende Katja Sorgen sagt hierzu:  "Wir begrüßen den zusätzlichen Freizeitausgleich und sehen das als Wertschätzung für die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen an. Hiermit kommt das Innenministerium einer Forderung der DPolG nach."

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