07. Februar 2021

DPolG News

Umfrage der DPolG zum Thema MoAP

Innenministerium zieht nach

Anfang Januar 2021 hat die DPolG Rheinland-Pfalz ihre Mitglieder zu den bisherigen Erfahrungen bei der Nutzung der sogenannten MoAP befragt und folgende Fragen gestellt:

  • Erleichtert Euch MoAP bisher die Arbeit?

  • Was findet Ihr gut und was ist nicht so gut? Welche Apps und Funktionen sind gelungen, welche eventuell nicht? 

  • Außerdem würde uns interessieren, welche Apps und Funktionen Ihr Euch noch wünschen würdet.

Bis heute hat die DPolG zahlreiche Rückmeldungen erhalten. Dafür bedanken wir uns bei Euch.



Zur 1. Frage:

Fast alle Kollegen*innen beantworteten die Frage mit einem eindeutigen JA

Zur 2. Frage:

Fast alle Kollegen*innen sind mit den Handys und insbesondere mit der Leistung der Kameras sehr zufrieden.

Folgendes Apps bewerteten sie zum Großteil sehr positiv:

  • Ewois
  • Zevis
  • Pommes
  • E-Mail
  • Hilfe App
  • Tatbestandskatalog
  • Elektronisches Fahrtenbuch

Im Gegensatz dazu übte der überwiegende Teil der Kollegen*innen allerdings Kritik an der SB App.

In der täglichen Praxis wurden folgende Punkte positiv bewertet:

  • Zeitersparnis durch unmittelbare Eingabe des Einsatzes in den Rapport
  • Zeitnahe Übersendung einer Vorgangsnummer 
  • Erfassung von einfachen Verkehrsunfällen mit Verwarnungen
  • Dokumentenscanfunktion mit der Einschränkung, dass die Daten regelmäßig fehlerhaft in die SB App übertragen werden, was wieder eine Kontrolle und eine Korrektur erforderlich macht und somit Zeit kostet.

Folgende Punkte wurde negativ gesehen:

  • Keine Zeitersparnis bei der Erfassung von Vorgängen im Vergleich zum Arbeitsplatz-PC
    • Als einer der Hauptgründe werden die für diesen Zweck zu geringe Größe des Displays und die dadurch kleine Tastatur genannt.

Ein Lösungsansatz ist für die DPolG eine datenschutzrechtlich konforme Spracherkennungsfunktion.

Zur 3. Frage:

Folgende Erweiterungen sind aus Sicht der Nutzer*innen notwendig:

  • Erweiterung der Zevis App um die Abfragemöglichkeit von Fahrerlaubnissperren und Führerscheindaten.
  • Notwendigkeit einer Polis-App, welche aber nicht in ihrer Funktion zu stark eingeschränkt sein sollte.
  • Implementierung einer App zur Echtbeschreibung von Dokumenten (ähnlich wie Dokis) 
  • Mehrfachnutzung einer Personalie bei unterschiedlichen Abfragefunktionen.
    • Derzeitiges Erfordernis der wiederholten Eingabe einer Personalie entfiele
  • Möglichkeit der Mehrfachbearbeitung eines Vorgangs in der SB App durch verschiedene Sachbearbeiter
    • nach Rücksprache mit dem MoAP-Team ist es technisch nicht möglich
    • Prüfung der Möglichkeit, ob mehrere Sachbearbeiter Daten aufnehmen können, um diese später in einem Vorgang zusammenzuführen

Ergänzend werden weitere Hinweise gegeben:

Angehörige der Wasserschutzpolizei berichten, dass sie zwar teilweise mit dienstlichen Smartphones ausgerüstet sind, diese aber bisher nur zum Telefonieren nutzen dürften.

Einige Kollegen* innen antworteten, dass ihre Dienststellen bisher noch gar nicht mit dienstlichen Smartphones ausgerüstet wurden.

 

„Es ist wichtig, dass wir als DPolG einerseits den Kontakt mit den Kollegen*innen pflegen und andererseits ihre Erfahrungen an die Verantwortlichen weitergeben“, sagt der Landesvorsitzende, Thomas Meyer.

Mahnende Worte richtet der Landeschef an das Finanzministerium.

„Es ist inakzeptabel, jede technische Neuerung in die sogenannten Vollzeitäquivalenten umrechnen zu wollen und somit ein haushalterischer Irrsinn zu glauben, dass durch die Sachbearbeitung eines Unfalls vor Ort und der Nutzung eines dienstlichen Smartphones auch nur eine(n) Sachbearbeiter*in weniger bei der Polizei gebraucht wird “, ergänzt Meyer.

Ebenso ist es aus Sicht der DPolG nicht zielführend, dass einzelne Behörden die Nutzung einer noch in der Entwicklung befindlichen App per Dienstanweisung verpflichtend anordnen.

Seit wenigen Tagen sind die Behörden aufgefordert worden, die Nutzungszufriedenheit bei den Nutzern im Wechselschichtdienst abzufragen.

„Wir sind gespannt, welche Ergebnisse diese Abfrage bringt“, sagt Patrick Müller, DGL und stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG.

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