Innenministerium zieht nach
Anfang Januar 2021 hat die DPolG Rheinland-Pfalz ihre Mitglieder zu den bisherigen Erfahrungen bei der Nutzung der sogenannten MoAP befragt und folgende Fragen gestellt:
Erleichtert Euch MoAP bisher die Arbeit?
Was findet Ihr gut und was ist nicht so gut? Welche Apps und Funktionen sind gelungen, welche eventuell nicht?
Außerdem würde uns interessieren, welche Apps und Funktionen Ihr Euch noch wünschen würdet.
Bis heute hat die DPolG zahlreiche Rückmeldungen erhalten. Dafür bedanken wir uns bei Euch.
Zur 1. Frage:
Fast alle Kollegen*innen beantworteten die Frage mit einem eindeutigen JA
Zur 2. Frage:
Fast alle Kollegen*innen sind mit den Handys und insbesondere mit der Leistung der Kameras sehr zufrieden.
Folgendes Apps bewerteten sie zum Großteil sehr positiv:
Im Gegensatz dazu übte der überwiegende Teil der Kollegen*innen allerdings Kritik an der SB App.
In der täglichen Praxis wurden folgende Punkte positiv bewertet:
Folgende Punkte wurde negativ gesehen:
Ein Lösungsansatz ist für die DPolG eine datenschutzrechtlich konforme Spracherkennungsfunktion.
Zur 3. Frage:
Folgende Erweiterungen sind aus Sicht der Nutzer*innen notwendig:
Ergänzend werden weitere Hinweise gegeben:
Angehörige der Wasserschutzpolizei berichten, dass sie zwar teilweise mit dienstlichen Smartphones ausgerüstet sind, diese aber bisher nur zum Telefonieren nutzen dürften.
Einige Kollegen* innen antworteten, dass ihre Dienststellen bisher noch gar nicht mit dienstlichen Smartphones ausgerüstet wurden.
„Es ist wichtig, dass wir als DPolG einerseits den Kontakt mit den Kollegen*innen pflegen und andererseits ihre Erfahrungen an die Verantwortlichen weitergeben“, sagt der Landesvorsitzende, Thomas Meyer.
Mahnende Worte richtet der Landeschef an das Finanzministerium.
„Es ist inakzeptabel, jede technische Neuerung in die sogenannten Vollzeitäquivalenten umrechnen zu wollen und somit ein haushalterischer Irrsinn zu glauben, dass durch die Sachbearbeitung eines Unfalls vor Ort und der Nutzung eines dienstlichen Smartphones auch nur eine(n) Sachbearbeiter*in weniger bei der Polizei gebraucht wird “, ergänzt Meyer.
Ebenso ist es aus Sicht der DPolG nicht zielführend, dass einzelne Behörden die Nutzung einer noch in der Entwicklung befindlichen App per Dienstanweisung verpflichtend anordnen.
Seit wenigen Tagen sind die Behörden aufgefordert worden, die Nutzungszufriedenheit bei den Nutzern im Wechselschichtdienst abzufragen.
„Wir sind gespannt, welche Ergebnisse diese Abfrage bringt“, sagt Patrick Müller, DGL und stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG.