14. Februar 2020

Pressemitteilung

Straftaten verhindern – Leben retten

DPolG fordert die Übertragung von Standortdaten bei Notrufen 110

Bei dem polizeilichen Notruf 110 werden in Rheinland-Pfalz die genauen Standortdaten der Anrufer bisher nicht übertragen. Ein Bürger wählt in Not die 110 und meldet schwere Verkehrsunfälle, medizinische Notlagen oder soeben begangene schwere Straftaten.
In Deutschland ist die Notrufnummer 110 genauso bekannt wie die Notrufnummer 112.

Laut aktuellen Presseberichten sind bereits ein Drittel der Leitstellen, bei denen die Anrufe auf der Notrufnummer 112 eingehen, mit dem “Automatic Mobile Location” (kurz AML) System ausgestattet. Durch dieses werden automatisch die Standortdaten des Anrufers, welcher ein modernes Smartphone nutzt, übertragen.

Der stellvertretender DPolG Landesvorsitzende Patrick Müller: “Wenn ein Anrufer nicht den Namen der Straße kennt, von der er aus anruft, oder der Ort und die Straße aufgrund sprachlicher Barrieren nicht zu verstehen ist, vergehen im Ernstfall wertvolle Minuten. Dies ist bei den heutigen technischen Möglichkeiten nicht mehr hinnehmbar.”

Aus diesem Grund fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft Rheinland-Pfalz die automatisierte Standortdatenübermittlung auch bei Anrufen beim polizeilichen Notruf (110).

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