Fachverband
KVD - Kommunaler Vollzugsdienst
Ordnungsamt - Speerspitze der Coronabekämpfung
Die Zuständigkeit zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten liegt nach § 54 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des IfSG bei den Gesundheitsämtern als Kreisordnungsbehörde.
Die Polizei wird ausschließlich im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe oder der Eilzuständigkeit tätig. Soweit die Theorie.
Der Fachverband Kommunaler Vollzug organisiert seit über 30 Jahren innerhalb der Deutschen Polizeigewerkschaft in Rheinland-Pfalz die Beschäftigten der kommunalen Ordnungsbehörden.
Als ausgebildete Justizvollzugsbeamte geben Mario Weyand und Karsten Kaiser in der SWR-Reportage „Mensch Leute“ (kann bis zum 14.06.2021 angesehen werden) eindrucksvoll ein Bild von den Aufgaben der kommunalen Ordnungsbehörden in Rheinland-Pfalz bei der Coronabekämpfung.
Mario Weyand, Vorsitzender des Fachverbands Kommunaler Vollzug wird nicht müde, sich für seinen Beruf berufspolitisch unter dem Dach der DPolG einzusetzen.
Der Landesvorsitzende Thomas Meyer: „Dafür gebührt ihm mein Dank und wir werden die kommunalen Sicherheitsbehörden als eine Säule der inneren Sicherheit weiterhin stärken.“