18. Februar 2021

DPolG News

Impfungen bei der Polizei - Mögliche Spätfolgen und Dienstunfall

Die Deutsche Polizeigewerkschaft wird zunehmend mit Fragen rund um die Impfstrategie der Polizei konfrontiert. Dazu äußert sich Landes-Chef Thomas Meyer:

„Das A und O in der Frage nach dem richtigen Impfstoff, in der Frage nach dem Beginn der Impfungen bis hin zur Frage nach möglichen Folgen im Anschluss an eine Impfung ist Vertrauen und Transparenz“.

Die DPolG hat auf Bundesebene die Forderung aufgestellt, mögliche negative gesundheitliche Folgen nach einer COVID-19 Infektion als Berufskrankheit anzuerkennen.

Die Beantwortung der Frage nach der Anerkennung einer Infektion als Dienstunfall wird Aufgabe der Rechtsprechung sein, u.a. zu klären, wie hoch man die Beweisanforderungen setzt. Es ist im Bereich des Möglichen, dass eine Reihe von Entscheidungen einiger Dienstunfallstellen - z.B. bei dem Sportlehrgang der Polizisten mit prozentual äußerst hohen Coronafällen, 19 von 21, vor Gericht keinen Bestand haben werden.

Die größte Sorge der Kollegen*innen dreht sich um die Frage der negativen Folgen einer Impfung und insbesondere darum, welche Konsequenz es haben wird, wenn man sich nicht vom polizeiärztlichen Dienst, sondern in einem „zivilen“ Impfzentrum impfen lässt.

Wenn man sich außerhalb der Polizeischiene impfen lässt, liegt bei einem Impfschaden regelmäßig nur dann ein Dienstunfall vor, wenn diesbezüglich eine Weisung des Dienstherrn vorliegt und / oder
die Impfung durch den Externen im Dienstgebäude stattgefunden hat.
(vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 29.8.2013, 2 C 1.12 und Günther/Michaelis/Brüser, a.a.O. und S. 55 ff.).

Als Betroffene/r sollte man mit dem Dienstherrn bei Inanspruchnahme einer externen Impfung vorher klären, ob dies “dienstlich” ist bzw. auf dienstliche Weisung usw. geschieht, wenn man hierfür Dienstunfallschutz sicherstellen möchte.

In dieser Frage hat die DPolG bereits Kontakt mit den zuständigen Stellen aufgenommen.

 

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