Besoldung
Gesetzentwurf zum Landesbesoldungsgesetz liegt vor
Die DPolG hat im Rahmen der Anhörung zum Gesetz folgende zusätzliche Verbesserungen gefordert
Die DPolG begrüßt die schnelle Entscheidung der Landesregierung das Tarifergebnis 1:1 zu übertragen und weitere Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes, die in einem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf enthalten sind.
Die DPolG fordert aber zusätzliche Maßnahmen im Polizeibereich, um dem massiven Bewerberrückgang entgegenzuwirken und den Polizeiberuf für junge Menschen wieder attraktiv zu gestalten.
Die DPolG hat im Rahmen der Anhörung zum Gesetz folgende zusätzliche Verbesserungen gefordert:
1. Inflationsausgleichsprämie
Die Inflationsausgleichsprämie ist mit dem Märzgehalt auszuzahlen und muss auch an die Kolleginnen und Kollegen ausgezahlt werden, die wegen Elternzeit aus den Auszahlungsregeln herausfallen. Die Landesregierung bezeichnet sich selbst als familienfreundlicher Arbeitgeber. Hier besteht die Gelegenheit den Worten auch Taten folgen zu lassen.
2. Erhöhung der Polizeizulage:
Die DPolG begrüßt die Erhöhung der Polizeizulage von 132 auf 180 Euro. Dieser Schritt ist aber bei weitem nicht ausreichend. Die Polizeizulage wird seit 1999 in gleicher Höhe gezahlt. Die jetzige Erhöhung um 48 Euro bedeuten eine Steigerung um 36 %. Der Verbraucherpreisindex ist im Zeitraum von 1999 bis 2023 aber um 40,6 % Prozentpunkte gestiegen. Die jetzige Erhöhung reicht also nicht einmal aus, um den Kaufkraftverlust seit 1999 auszugleichen. Die Polizeizulage ist also auch nach der Erhöhung in ihrer Kaufkraft niedriger als dies 1999 der Fall gewesen ist.
Deshalb fordert die DPolG eine Erhöhung auf den bei der Bundespolizei gezahlten Betrag von 228 € und gleichzeitig ist die Polizeizulage für die Zukunft zu dynamisieren und im Gleichklang mit der allgemeinen Besoldungserhöhung anzupassen.
3. Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage
1998 wurde der Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage beschlossen. Inzwischen haben der Bund und 5 weitere Bundesländer die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder eingeführt.
Auf der Grundlage der Zahlen, die die Landesregierung jährlich dem Parlament über die Entwicklung der Beamtenversorgung mitteilt, hat die DPolG nachgewiesen, dass der Polizeidienst gesundheitlich überaus belastend ist. Die Auswirkungen zeigen sich im Sterbealter von Polizeibeamten. Das Sterbealter der Polizeibeamten beharrt seit 1999 auf einem gleichbleibenden Niveau.
Das Sterbealter der restlichen Bevölkerung hat im gleichen Zeitraum um mehr als 5 Jahre zugenommen.
Die Auswirkungen dieses psychisch wie physisch belastenden Berufs wirken auch weit über die Pension hinaus. Polizeibeamte bezahlen ihren Job im wahrsten Sinne des Wortes mit dem Leben.
Die Zulage, die für die besonderen Belastungen des Polizeidienstes gezahlt wird, hat damit auch ihre Berechtigung über die Pension hinaus und ist wieder ruhegehaltsfähig zu gestalten.
4. Volle Auszahlung der Wechselschichtzulage.
Die WSD-Zulage beträgt derzeit grundsätzlich 102,26 €. monatlich. Beamtinnen und Beamte im Wechselschichtdienst, erhalten in Rheinland-Pfalz aber nur die Hälfte, also 51,13 €, wenn sie z.B. gleichzeitig eine Polizeizulage oder eine vergleichbare Zulage erhalten.
Diese Ungerechtigkeit besteht bereits seit dem Jahr 1991. Argumentiert wird dabei, mit der Konkurrenz zur Polizeizulage.
Die Wechselschichtzulage ist aber eine eigens konzipierte Zulage für die Belastungen, die mit dem unregelmäßigen, vor allem aber dem gesundheitlich sowie sozial besonders herausfordernden Dienst zur Nachtzeit und zu Zeiten des Soziallebens der restlichen Bevölkerung einhergehen, von der die Wechselschichtdienstleistenden weitgehend ausgeschlossen sind.
Die Polizeizulage, die zu Recht allen Polizeibeamtinnen und -beamten für die allgemein physisch, psychisch und sozial belastende Situation gezahlt wird, hat mit den unregelmäßigen Diensten im Wechselschichtdienst nichts zu tun.
Auch hier bleibt darauf hinzuweisen, dass die Zulage seit nunmehr über 30 Jahren nicht mehr angepasst wurde. Die Kaufkraft in dieser Zeit sich also halbiert hat. Bezogen auf die Kaufkraft erhalten Polizistinnen und Polizisten im Vergleich zu 1991 also gerade einmal 25 Euro Wechselschichtzulage.
Die DPolG fordert deshalb neben der vollen Auszahlung, die Anpassung in Höhe der Verbraucherpreisentwicklung und die zukünftige Dynamisierung.
5. Gesamte Zulagensituation innerhalb der sog. Blaulichtfamilie
Insgesamt wollen wir in diesem Zusammenhang die, sowohl im Innenministerium immer wieder versprochene und auch in der 89. Sitzung des rheinland-pfälzischen Landtages am 19.09.2019 von der CDU-Fraktion eingebrachte, Befassung mit der Gesamtsituation der Zulagen innerhalb der sog. Blaulichtfamilie anmahnen.
6. Eingangsamt A 10 im Polizeidienst
Die Polizei hat in den letzten Jahren einen eklatanten Rückgang der Bewerberzahlen zu verzeichnen. Die beabsichtigten Anhebungen der Anwärtergrundgehälter werden daran auch nicht viel ändern.
Lagen die Bewerberzahlen in den 2010er Jahren meist noch zwischen 4000 und 5000, sind diese in den letzten Jahren stark rückläufig und betrugen im letzten Jahr nur noch knapp 3000.
Diese reine Bewerberzahlen sind nur bedingt aussagekräftig. Ein Großteil tritt erst gar nicht zur Einstellungsprüfung an. Entweder weil anderweitig ein Studienplatz gefunden oder in einem anderen Bundesland, insbesondere bei der deutlich besser besoldeten Bundespolizei eine Ausbildung begonnen wird.
Eine echte Auswahl findet inzwischen nicht mehr statt. Wer die Prüfung (die Anforderungen wurden in den letzten Jahren deutlich abgesenkt) bestanden hat, bekommt eine Einstellungszusage. Trotzdem sind die beabsichtigten Einstellungszahlen nur mit allergrößter Mühe zu erreichen. Eine Situation, die für einen Beruf. der eine so hohe soziale und auch fachliche Kompetenz voraussetzt, nicht mehr tragbar ist.
Das Einstiegsamt nach A 10 festzulegen wäre hier ein deutliches Signal an interessierte Bewerberinnen und Bewerber sich für den Polizeidienst in Rheinland-Pfalz zu entscheiden.
Du verdienst mehr! DPolG