15. Dezember 2019

DPolG News

Flugblatt "Aktuell"

Flugblatt 20 / 2019 mit dem Thema "Digitaler Durchbruch beim Beihilfeverfahren"

Mit der Freischaltung einer neuen Internetseite zur elektronischen Bearbeitung von Beihilfeanträgen hat das Landesamt für Finanzen das Antragsverfahren durch Beleghochladen erheblich vereinfacht – so wie es die privaten Versicherer
seit längerem praktizieren.

Die Beihilfestelle beim Landesamt für Finanzen hat das bestehende Angebot erweitert und ermöglicht nun, Beihilfeanträge über die erweiterte Anwendung oder die eBeihilfe-App elektronisch einzureichen.

Dies wurde zurückliegend von der Deutschen Polizeigewerkschaft vehement gefordert und wir weisen Euch mit dieser Information auf diese neuen Möglichkeiten hin.

Bei all der Informationsflut schaut nicht jede(r) Beihilfeberechtigte regelmäßig auf die Seiten des Landesamtes für Finanzen.

Für bisherige Nutzer der elektronischen Übermittlung der Beihilfeanträge ändert sich im Übrigen nichts. Die Zugangsdaten bleiben bis auf die neue Mailadresse, um sich einzuloggen, unverändert.

Der Zugang mit allen Informationen erfolgt über https://ebeihilfe.rlp.de/

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