KVD
eigenes Berufsbild „Verwaltungsfachangestellte Kommunaler Vollzugsdienst“
Am 21. Januar dieses Jahres wurde auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion im Innenausschuss
ein Gesetzentwurf beraten, der ein eigenes Berufsbild „Verwaltungsfachangestellte Kommunaler
Vollzugsdienst“ vorsah.
Als Vorsitzender des Fachverbandes Kommunaler Vollzugsdienst habe ich als Sachverständiger
an dieser Sitzung teilgenommen. Unabhängig davon, dass kurz vor einer anstehenden
Landtagswahl die Erwartungen realistischerweise nicht allzu hoch angesetzt werden konnten,
war die geführte Debatte dennoch bemerkenswert.
Sie zeigte einmal mehr, dass auch nach rund 30 Jahren in der Landes- und Kommunalpolitik
noch immer keine Klarheit darüber herrscht, was der Kommunale Vollzugsdienst eigentlich sein
soll, wofür er eigenverantwortlich zuständig ist und wie er konkret arbeiten kann. Stattdessen
waren teils irritierende Phantomdebatten und Zielvorstellungen zu hören, die mit der Realität
des KVD wenig zu tun haben.
Eine davon möchte ich exemplarisch herausgreifen. Es handelt sich um die inzwischen fast
schon klassisch anmutende „wichtige“ Klarstellung, der Kommunale Vollzugsdienst dürfe keine
Ersatzpolizei, keine Polizei light und keine Wiedereinführung des mittleren Dienstes durch die
Hintertür sein.
Aus Sicht des Fachverbandes lässt sich dazu nur eines sagen: Wir sind diese beinahe
quasireligiös vorgetragene Nebelkerze schlicht leid. Insbesondere ein gewerkschaftlicher
Mitbewerber der DPolG wird nicht müde, diesen längst verstorbenen Gaul immer wieder reiten
zu wollen.
Dabei ist die Lage eindeutig.
Die staatliche Polizei ist die staatliche Polizei.
Der Kommunale Vollzugsdienst ist der Kommunale Vollzugsdienst.
Beide haben klar umrissene Aufgaben. Wir wollen nichts anderes werden als das, was wir sind.
Vielmehr wollen wir endlich dahin kommen, unseren Auftrag landesweit ernst zu nehmen und
ihn zumindest weitgehend einheitlich auszuführen. Es wäre viel gewonnen, wenn sich alle
Beteiligten dieser Aufgabe widmen würden, statt Scheindebatten zu führen.
Im Übrigen ist die Polizei gerade nicht der exklusive Träger des staatlichen Gewaltmonopols, wie
von jener Gewerkschaft gerne behauptet wird. Träger des staatlichen Gewaltmonopols ist der
Staat. Und mit ihm all jene, die er dazu beauftragt. Das ist die staatliche Polizei. Das ist der
Justizvollzug. Das ist der Zoll. Und das ist eben auch der Kommunale Vollzugsdienst.
Anders ließe sich auch kaum erklären, wie der KVD überhaupt zu einer Entlastung der
Landespolizei beitragen soll. Ein Kommunaler Vollzugsdienst als Gefahrenabwehrbehörde erster
Ordnung wird, wenn er wirksam sein soll, auf die ihm gesetzlich bereits zugewiesenen
Zwangsmittel nicht verzichten können.
Davon abgesehen ist es weder Anspruch unseres Fachverbandes noch der über 350
organisierten Mitglieder, Aufgaben „light“ wahrzunehmen. Wir wären gerne einmal der
Kommunale Vollzugsdienst. Und zwar ganz. Ohne Abstriche. Wenn man so will: Vollfettstufe. Dazu gehört zwingend ein eigenständiges Berufsbild. Ein Berufsbild, das fachlich
unmissverständlich klarstellt, dass dort, wo KVD draufsteht, am Ende auch überall KVD in
gleicher Qualität drin ist. Das sind wir nicht nur uns selbst schuldig oder den Kolleginnen und
Kollegen der Polizei, sondern vor allem den Bürgerinnen und Bürgern.
Richtig verstanden würde ein vernünftiges und umfassendes Berufsbild mit einer
entsprechenden Ausbildung gerade verhindern, dass eine Art kleine Ersatzpolizei entsteht, in
der diejenigen arbeiten, die es „bei der echten Polizei nicht geschafft haben“. Genau das
Gegenteil ist der Fall.
Es liegt also im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten, dass Landespolitik und kommunale
Gebietskörperschaften nach jahrzehntelangem Ignorieren, Hinhalten und Aussitzen ihre
Befindlichkeiten zurückstellen und tun, was längst notwendig ist.
Es gibt einen Kommunalen Vollzugsdienst.
Er hat Aufgaben.
Ermöglichen wir ihm endlich, diese kompetent und umfassend auszufüllen