11. Februar 2026

KVD

eigenes Berufsbild „Verwaltungsfachangestellte Kommunaler Vollzugsdienst“

Am 21. Januar dieses Jahres wurde auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion im Innenausschuss

ein Gesetzentwurf beraten, der ein eigenes Berufsbild „Verwaltungsfachangestellte Kommunaler

Vollzugsdienst“ vorsah.

Als Vorsitzender des Fachverbandes Kommunaler Vollzugsdienst habe ich als Sachverständiger 
an dieser Sitzung teilgenommen. Unabhängig davon, dass kurz vor einer anstehenden 
Landtagswahl die Erwartungen realistischerweise nicht allzu hoch angesetzt werden konnten, 
war die geführte Debatte dennoch bemerkenswert.

Sie zeigte einmal mehr, dass auch nach rund 30 Jahren in der Landes- und Kommunalpolitik 
noch immer keine Klarheit darüber herrscht, was der Kommunale Vollzugsdienst eigentlich sein 
soll, wofür er eigenverantwortlich zuständig ist und wie er konkret arbeiten kann. Stattdessen 
waren teils irritierende Phantomdebatten und Zielvorstellungen zu hören, die mit der Realität 
des KVD wenig zu tun haben.

Eine davon möchte ich exemplarisch herausgreifen. Es handelt sich um die inzwischen fast 
schon klassisch anmutende „wichtige“ Klarstellung, der Kommunale Vollzugsdienst dürfe keine 
Ersatzpolizei, keine Polizei light und keine Wiedereinführung des mittleren Dienstes durch die 
Hintertür sein.

Aus Sicht des Fachverbandes lässt sich dazu nur eines sagen: Wir sind diese beinahe 
quasireligiös vorgetragene Nebelkerze schlicht leid. Insbesondere ein gewerkschaftlicher 
Mitbewerber der DPolG wird nicht müde, diesen längst verstorbenen Gaul immer wieder reiten 
zu wollen.

Dabei ist die Lage eindeutig.
Die staatliche Polizei ist die staatliche Polizei.
Der Kommunale Vollzugsdienst ist der Kommunale Vollzugsdienst.

Beide haben klar umrissene Aufgaben. Wir wollen nichts anderes werden als das, was wir sind. 
Vielmehr wollen wir endlich dahin kommen, unseren Auftrag landesweit ernst zu nehmen und 
ihn zumindest weitgehend einheitlich auszuführen. Es wäre viel gewonnen, wenn sich alle 
Beteiligten dieser Aufgabe widmen würden, statt Scheindebatten zu führen.

Im Übrigen ist die Polizei gerade nicht der exklusive Träger des staatlichen Gewaltmonopols, wie 
von jener Gewerkschaft gerne behauptet wird. Träger des staatlichen Gewaltmonopols ist der 
Staat. Und mit ihm all jene, die er dazu beauftragt. Das ist die staatliche Polizei. Das ist der 
Justizvollzug. Das ist der Zoll. Und das ist eben auch der Kommunale Vollzugsdienst.

Anders ließe sich auch kaum erklären, wie der KVD überhaupt zu einer Entlastung der 
Landespolizei beitragen soll. Ein Kommunaler Vollzugsdienst als Gefahrenabwehrbehörde erster 
Ordnung wird, wenn er wirksam sein soll, auf die ihm gesetzlich bereits zugewiesenen 
Zwangsmittel nicht verzichten können.

Davon abgesehen ist es weder Anspruch unseres Fachverbandes noch der über 350 
organisierten Mitglieder, Aufgaben „light“ wahrzunehmen. Wir wären gerne einmal der 
Kommunale Vollzugsdienst. Und zwar ganz. Ohne Abstriche. Wenn man so will: Vollfettstufe. Dazu gehört zwingend ein eigenständiges Berufsbild. Ein Berufsbild, das fachlich 
unmissverständlich klarstellt, dass dort, wo KVD draufsteht, am Ende auch überall KVD in 
gleicher Qualität drin ist. Das sind wir nicht nur uns selbst schuldig oder den Kolleginnen und 
Kollegen der Polizei, sondern vor allem den Bürgerinnen und Bürgern.

Richtig verstanden würde ein vernünftiges und umfassendes Berufsbild mit einer 
entsprechenden Ausbildung gerade verhindern, dass eine Art kleine Ersatzpolizei entsteht, in 
der diejenigen arbeiten, die es „bei der echten Polizei nicht geschafft haben“. Genau das 
Gegenteil ist der Fall.

Es liegt also im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten, dass Landespolitik und kommunale 
Gebietskörperschaften nach jahrzehntelangem Ignorieren, Hinhalten und Aussitzen ihre 
Befindlichkeiten zurückstellen und tun, was längst notwendig ist.

Es gibt einen Kommunalen Vollzugsdienst.
Er hat Aufgaben.
Ermöglichen wir ihm endlich, diese kompetent und umfassend auszufüllen

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