26. Januar 2021

DPolG News

Beförderungsquoten 2021

Erneut 2,7 Millionen Beförderungsbudget - Ministerium prüft Gewährung von Sonderurlaub

Im letzten Gespräch mit dem Innenministerium vor den Weihnachtsfeiertagen erhielt Thomas Meyer, Landesvorsitzender der DPolG ein positives Signal im Zusammenhang mit dem Beförderungsbudget. „Es war zu erwarten“, so Meyer, „dass es Widerstände geben wird. Aber umso erfreulicher ist es, dass ein Beförderungsstopp der Vergangenheit angehört. Das darf es nie wieder geben.“, ergänzt er.

Seit über 10 Monaten leisten unsere Kollegen*innen in der Bekämpfung der Pandemie hervorragende Arbeit und es wäre ein Hohn gewesen, wenn sich das nicht in Beförderungen niederschlägt. Es versteht sich von selbst, dass trotz allem, nicht alle in den Genuss einer Beförderung kommen können.

Deshalb hat die DPolG das Innenministerium aufgefordert, die besonderen Belastungen für viele Bereiche in der Polizei Rheinland-Pfalz in den vergangenen Monaten ergänzend zu honorieren und die Möglichkeit einer Gewährung von Sonderurlaub zu prüfen.

In seiner Antwort vom 11. Januar 2021 sagte das Innenministerium der DPolG schriftlich eine Prüfung zu.

Mit heutigem Datum hat das Innenministerium die Beförderungsquoten für den Bereich bis A11 bekanntgegeben und die Behörden dazu aufgefordert, bis zum 12. Februar ihre Bedarfe an das MdI zu melden.

Als Berechnungsgrundlage dient die Zahl der potenziellen - nicht der tatsächlichen – Bewerber*innen.

BEFÖRDERUNGS-GRUPPEN

BEFÖRDERUNGS-QUOTE

Regel-Bewährungsaufstieg100%

erweiterter Bewährungsaufstieg

100%
nach A 10 FH / ASA31%

nach A 10 Bewährungsaufstieg

21%
nach A 11 FH / ASA31%
nach A 11 Bewährungsaufstieg21%

 

Stellen im Bereich der Besoldungsgruppen A12 und A 13 mit Funktionsbindungen 2021

Beförderung nachA12A13
PP Koblenz188 (-1)
PP Mainz13 (-1)4 + 1 V
PP Rheinpfalz17(+1) + 1 V5 + 1 V
PP Westpfalz113
PP Trier134 (-1) + 1 V
PP ELT10 (+1)5 (-1 V)
LKA112
Hochschule der Polizei3 (-1)2
insgesamt96 + 1 V33 (-2) + 4 V (-1)

Im Vergleich zu 2020 gibt es im Bereich A 12 und A 13 kaum Veränderungen. In Klammern sind diese Veränderungen vermerkt.

Sehr geehrte Kollegen*innen,

die Deutsche Polizeigewerkschaft hat zusammen mit dem Dachverband dbb beamtenbund & tarifunion in den letzten Jahren das 5 x 1% Besoldungsdiktat der Landesregierung gekippt und in einem Musterprozess eine rechtswidrige und altersdiskriminierende Besoldung abgeschafft.
In den letzten drei Jahren haben die Tarifverhandlungen ein Plus von fast 7 % ergeben – ein Plus wohlgemerkt, dass man uns zwischen 2005 und 2015 weggenommen hatte.
Das ist kein Schnee von gestern, liebe Kollegen*innen. Wir wollen eben nicht, dass Besoldungserhöhungen – die ihr euch verdient habt – in Ansatz gebracht werden, um das Beförderungsbudget in der Zukunft zu kürzen, weil mit jeder Besoldungserhöhung in der Folge die Beförderungen „teurer“ werden.

Im Gegenteil. Das Ziel und unsere Forderung lautet, das Beförderungsbudget zu erhöhen. Das wird bei einer kommenden Zahl von 10.000 Polizeibeamten*innen auch bitter nötig sein, um perspektivisch eine Karriere in unserer Polizei machen zu können, die den Namen auch verdient.

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