19. August 2020

Städtetag und DPolG im Einklang

Was braucht der Kommunale Vollzugsdienst?

Die Deutsche Polizeigewerkschaft organisiert als einzige Polizeigewerkschaft im Land die kommunalen Beschäftigten – und das seit über 30 Jahren!

Einen Artikel in der Ausgabe der Rheinzeitung vom 14.08.2020 kommentiert der Landesvorsitzende der DPolG, Thomas Meyer, mit Verwunderung und Unverständnis.

„Statt den Mitarbeiter*innen der Ordnungsämter, insbesondere den Kommunalen Vollzugsbediensteten den Rücken zu stärken, wird von Abgrenzung geschrieben und das  Gewaltmonopol  müsse bei der Polizei bleiben“.

Dazu erreichte die DPolG ein Leserbrief eines Betroffenen mit auszugsweise folgendem Inhalt:

...Als Betroffener... und Mitglied in der Deutschen Polizeigewerkschaft bin ich selbst ausgebildeter Justizvollzugsbeamter. Wir kennen uns also mit Recht und Gesetz aus. Die pauschale Behauptung, wir haben nur eine 10-wöchige Ausbildung ist schlichtweg falsch. Eine landesweite Arbeitsgruppe beschäftigt sich aktuell mit den Fragen von Ausbildung, Berufsbild und Ausstattung.
Dass die Gewalt gegen die Einsatzkräfte des KVD, analog zur Polizei zugenommen hat, ist mittlerweile unstrittig belegt. Widerstände, welche mit Schnitt-, Biss- und Platzwunden enden, sind an der Tagesordnung. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat, also auch bei den Kommunen.
Abschließend zitiere ich den Innenminister Roger Lewentz aus einem Beitrag in der SWR Landeschau. "... ich bin bereit, die Bodycam beim Kommunalen Vollzugsdienst zuzulassen, wenn die Kommunen es wünschen".

Ein weiterer Leserbrief in der Rheinzeitung zielt in die gleiche Richtung. Dort heißt es unter anderem:

„Es ist doch traurig, dass unsere Ordnungskräfte Angst haben müssen, ... heil wieder nach Hause zu kommen!“

Der rheinland-pfälzische Städtetag hatte jüngst eine deutliche Stärkung der Ordnungsdienste in den Kommunen gefordert.

„Zu Recht“, sagt der Landeschef der DPolG und sagt dem Städtetag seine Unterstützung zu.

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