16. November 2020

Der dbb hilft

Sonderöffnungsaktion der PKV

Für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte

Der Verband der Privaten Krankenversicherungen hat eine erneute Sonderöffnungsaktion für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 angekündigt.

Das Besondere an dieser Sonderöffnungsaktion ist, dass für freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte in diesem Zeitraum für einen Wechsel in die PKV auf die Voraussetzung verzichtet wird, dass eine Verbeamtung bereits vor dem 1. Januar 2005 erfolgt sein muss.

Dadurch können freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamten auch mit Verbeamtungen nach dem 1. Januar 2005 zu den besonderen Konditionen der Öffnungsaktion in die normalen Tarife der Privaten Krankenversicherung wechseln.

Dies bedeutet, dass keine Antragstellerin und kein Antragsteller von den teilnehmenden Unternehmen aus Risikogründen abgelehnt wird, Leistungsausschlüsse nicht vorgenommen werden und Zuschläge zum Ausgleich erhöhter Risiken – soweit sie erforderlich sind – auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt sind.

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