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Personalratswahlen 2021 - Urteil Wahlanfechtung
VG Mainz erklärt die Wahlen bei der PD Neuwied, PD Mayen und dem GPR Koblenz für ungültig
Sehr geehrte Kollegen*innen und Mitglieder der DPolG
Das Verwaltungsgericht Mainz hat am 17.11.2021 eine Entscheidung getroffen.
Die Personalratswahl im März dieses Jahres führte in der PD Mayen und PD Neuwied zu einem außergewöhnlich hohen Anteil ungültiger Stimmen. Es stellte sich heraus, dass eine angeordnete Briefwahl faktisch als Präsenzwahl durchgeführt wurde. Dadurch kam es zu Problemen bei der Stimmabgabe.
Viele Kolleg*innen waren in gutem Glauben alles richtig gemacht zu haben, mussten schließlich aber feststellen, dass ihre Stimmen für die Personalratswahl als ungültig erklärt und damit nicht gezählt wurden. Das führte natürlich zu erheblichem Verdruss bei vielen Wählern*innen.
Die DPolG griff das Thema auf und da nur eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes hier Abhilfe schaffen konnte, wurde Klage erhoben.
Das Ziel, ungültige Stimmen doch noch für gültig zu erklären, war die Absicht.
Für eine ordnungsgemäße Wahl sah das Gericht in seiner Bewertung keine Grundlage und erklärte die Wahlen zum ÖPR Mayen und Neuwied, sowie die Wahl zum GPR PP Koblenz nun für ungültig.
Die wesentlichen Gründe:
- Die Anordnung als Briefwahl und die Durchführung teils als Präsenzwahl ist grundsätzlich nicht möglich.Die Anforderungen an eine Präsenzwahl, insbesondere der Grundsatz der geheimen Wahl, wurden nicht beachtet.
- Diese Vermischung von Brief- und Präsenzwahl, in Verbindung mit gut geneinten Aussagen von Wahlvorstand und Wahlhelfern führte zu den vielen ungültigen Stimmen.
- Da hierdurch eine Verfälschung des Wahlergebnisses nicht auszuschließen war, blieb der Richterin keine andere Wahl, als die Wahlen für ungültig zu erklären.
- Weitere formale Fehler, wie Fehler im Wahlausschreiben, Bekanntmachung des Wahlvorstandes, Aufbewahrung der Wahlurnen wurden von der Richterin ebenfalls bemängelt.
Konsequenz: Die Wahlen in der PD Mayen und Neuwied müssen wiederholt werden.
Die Neuwahl des GPR ist u.a. notwendig, da hier ein mit der Wahlordnung nicht zu vereinbarendes, fehlerhaftes Wahlausschreiben verwendet wurde und die Richterin feststellen musste, das nicht erkennbar war, welcher Personalrat überhaupt zur Wahl stand.
In der Gesamtschau wurden von der DPolG nicht nur in diesen Fällen Fehler im Wahlverfahren festgestellt. Die DPolG wird deshalb versuchen die Gewerkschaften und den Dienstherrn an einen Tisch zu bringen, damit solche Fehler in Zukunft vermieden werden und Wahlen fehlerfrei ablaufen.
Eine zentrale und gemeinsame Schulung aller Wahlvorstandsmitglieder unter Einbindung des Dienstherrn erscheint uns als einzig sinnvolle Lösung.
Wir hoffen, dass die anderen beteiligten Akteure das ebenso sehen. Über das weitere Prozedere werden wir Euch auf dem Laufenden halten.
Eure DPolG