24. Oktober 2023

dbb

Mehr Geld durch Klagen? DPolG bezieht Stellung zu Medienberichten

Einem Zeitungsbericht zufolge haben 6000 Beamtinnen und Beamte des Landes Rheinland-Pfalz Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt und einige Dutzend von ihnen haben auf den negativen Bescheid des Landesamts für Finanzen Klage vor einem Verwaltungsbericht eingereicht.

Rückblick: 

Der Dachverband der Deutschen Polizeigewerkschaft, der dbb beamtenbund und tarifunuion, vertritt seit 2012 mehrere ausgewählte verbeamtete Kläger/innen in Musterverfahren bei der Prüfung, ob die Besoldung in Rheinland-Pfalz verfassungsgemäß ist.

Nach weitreichender Prozessvereinbarung mit dem Ministerium der Finanzen RLP 2012 (allgemeines Ruhen von Vorverfahren, keine Anträge notwendig) gibt es ja seit 2017 keine Prozessvereinbarung mehr; eingehende Anträge werden sogleich als Widerspruch aufgefasst und beschieden. Dies hatte zur Folge, dass wegen des Massencharakters von potentiell 70.000 Klagenden der Weg der „persönlichen“ Klage ohne gewerkschaftlichen Rechtsschutz bis zum heutigen Tag gegangen werden muss.

Das Bundesverfassungsgericht hat in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. 

Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervorgehoben.

Diese Rechtsprechung des BVerfG dürfte der Anlass gewesen sein, dass die Landesregierung in den Jahren 2019 und 2020 nicht nur das Tarifergebnis 1:1 auf die Beamten übertragen hat, sondern die Beamtengehälter zusätzlich um jeweils 2 % erhöht hat. Im Besoldungsgesetz 2022 wurden dann als weitere Maßnahmen die Besoldungsgruppe A 4, sowie die ersten Erfahrungsstufen in den unteren Besoldungsgruppen gestrichen und zusätzliche Leistungen für Familien mit Kindern und u. U. Mietzuschüsse für Beamtenaushalte eingeführt. Die Landesregierungen sind auf Grund des Urteils nämlich verpflichtet, bei einer Besoldungserhöhung, anhand der Kriterien die das BVerfG aufgestellt hat, ausführlich zu begründen, dass die Erhöhung ausreicht, um eine amtsangemessene Besoldung zu gewährleisten. Ohne diese Maßnahmen wäre dies nicht mehr gewährleistet.

Das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 kann jeder in OPAL (Dokumentensystem des Landtags Rheinland-Pfalz) finden. Ab Seite 27 wird die Amtsangemessenheit auf über 20 Seiten ausführlich begründet. Man bewegt sich jedenfalls am unteren Ende der Verfassungsmäßigkeit. Deshalb könnte die Erhöhungen der Grundsicherung (Einführung Bürgergeld) ab 2022 in den unteren Besoldungsbereichen zu weiteren Streichungen führen. Dann wird sich die weitergehende Frage stellen, ob das Abstandsgebot zu den höheren Besoldungsstufen noch gewahrt ist. DPolG und dbb werden die Entwicklung aufmerksam verfolgen.

Aktueller Sachstand:

Das OVG Koblenz hat das einzige, noch durch den beamtenbund und tarifunion geführte Musterverfahren wieder aufleben lassen. Im Medienbericht wird diese Tatsache unterschlagen!

UND: Im Gegensatz zu den im Medienbericht erwähnten „13 Beispielsfällen“ hat NUR dieses Musterverfahren für den Fall einer im Sinne der Klage positiven Entscheidung „Strahlkraft“ und konkrete Auswirkung auf die Besoldung aller Beamt*innen des Landes Rheinland-Pfalz.

UND: Fakt ist, dass der dbb Musterkläger/innen aus den Reihen der Verwaltungsbeamten/innen vertritt und eben keine Polizisten, weil die Polizei Zulagen erhält, die sich negativ auf das Abstandsgebot der Besoldung zur Grundsicherung auswirken können.

Fazit:

Die DPolG Rheinland-Pfalz führt zusammen mit seinem Dachverband, dem dbb beamtenbund und tarifunion das einzige bindende Musterklageverfahren und ist weiterhin kämpferisch und eben nicht zurückhaltend. 

Plakativ 13 Einzelklagen als kämpferisch darzustellen ist nicht korrekt.

Thomas Meyer
Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft

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