20. September 2022

Besoldung

Verfassungsgemäße Besoldung aller Polizeibeamten*innen

DPolG und Deutscher Beamtenbund drängen auf Wiederaufnahme der Musterverfahren

Mit dem sog. „Ersten Dienstrechtsänderungsgesetz zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung“ (vom 20. Dezember 2012, GVBl. S. 430) beabsichtigte die Landesregierung, seine Beamten*innen mit einer 5 x 1 Prozent Gehaltserhöhung von 2012 bis 2016 abzuspeisen.

„Nicht mit uns“, sagte damals der Dachverband der DPolG, der dbb beamtenbund und tarifunion und führt seitdem mehrere Musterklagen, die ruhend gestellt wurden.

Thomas Meyer, Landesvorsitzender der DPolG: „Seinerzeit haben wir allen Mitgliedern ein Musterschreiben zur Verfügung gestellt, um sich gegen die unzureichende Besoldung zu wehren“.

Insgesamt haben viele Tausend Mitglieder der dbb-Familie einen Widerspruch eingelegt. Die weitere Entwicklung sieht aktuell wie folgt aus:

1.     Im Erfolgsfall können alle DPolG-Mitglieder, die von 2012 bis 2016  Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt haben, mit einer Nachzahlung rechnen!

2.     Aktuell bekommen Kläger mit mehr als zwei Kindern vom Land bereits außergerichtliche Vergleichsangebote. In einem Beispielfall über einen hohen vierstelligen Betrag für die letzten Jahre.

3.     10 Jahre Verfahrenslaufzeit sind genug. Der dbb will nun eine Entscheidung. Die Landesregierung spielt weiter auf Zeit.

Fazit: DPolG und dbb sind die Einzigen, die derzeit den Klageweg weiter beschreiten.

Du verdienst mehr! DPolG!