21. Dezember 2022

Besoldung

Amtsangemessene Alimentation

Als Beamte*innen haben wir einen Anspruch auf eine verfassungsgemäße Alimentation.

Die DPolG hat zusammen mit unserer Dachorganisation, dem dbb & tarifunion vor über 10 Jahren für eine angemessene Besoldung erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und eine Besoldungsanpassung von seinerzeit nur jeweils 1% pro Jahr von 2012 bis 2016 verhindert. Diese Klage ist immer noch vor dem BVerfG anhängig und wird aktuell vom dbb und DPolG als einzige Gewerkschaften wieder aufgerollt.

Nach 2017 hat das Land Rheinland-Pfalz eine bis dahin gültige Vereinbarung mit den Gewerkschaften – Ruhendstellung und Verzicht auf Verjährung – aufgekündigt.

Folge: Jeder Beamte und jede Beamtin muss Jahr für Jahr seitdem einen eigenen Widerspruch gegen die Besoldung für das jeweilige Haushaltsjahr einreichen. Mit einem widerspruchsfähigen Bescheid muss man dann im Ernstfall alleine und individuell gegen das Land Klage einreichen.

Hier findet ihr einen Musterwiderspruch. 

Eine juristisch gesehen äußerst unvorhersehbare Materie, für die seit der Aufkündigung der Vereinbarung durch das Land kein gewerkschaftlicher Rechtsschutz gewährt werden kann.

UND: Entwicklungen, Verbesserungen und Klageerfolge in anderen Bundesländern haben keinen direkten Einfluss auf die Situation in Rheinland-Pfalz.

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