05. Mai 2022

Dachverband

Videokonferenz von dbb rheinland-pfalz und CDU-Fraktion

Beihilfenrecht: Kostendämpfungspauschale abschaffen

Reisekostenrecht: Wegstreckenentschädigung anpassen

Die CDU-Landtagsfraktion wurde vertreten durch Christof Reichert (Leiter der Zukunftsfeldes Heimat und Finanzen; im Landtag Stellv. Vorsitzender und Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss) sowie Florian Birkmeyer (Fraktionsmitarbeiter).

Seitens des dbb rheinland-pfalz nahmen an der Konferenz die Landesvorsitzende Lilli Lenz sowie die stellvertretenden Landesvorsitzenden Elke Schwabl, Hans-Dieter Gattung, Lars Lamowski und Peter Mertens und Landesgeschäftsführer Malte Hestermann teil.

Abschaffung der beihilfenrechtlichen Kostendämpfungspauschale

Christof Reichert informierte zunächst darüber, dass die Fraktion den Initiativball des dbb rheinland-pfalz zur Abschaffung der beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale aufgenommen und einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet habe.

Das Thema sei im Zuge der letzten Haushaltsberatungen auf Gewerkschaftshinweis aufgenommen und in einem Entschließungsantrag verarbeitet worden, den die Landtagsmehrheit bei der Haushaltsverabschiedung leider abgelehnt hat.

Nun wolle man am Thema dranbleiben, indem die Fraktion per Gesetzentwurf die ersatzlose Streichung des relevanten § 66 Abs. 5 Landesbeamtengesetz zur Ab- stimmung stelle. Der Entwurf werde parallel zum Gespräch eingebracht, so Christof Reichert.

Wesentliche Begründung für den Vorstoß sei, dass das ursprünglich mit der Einführung der Kostendämpfungspauschale verfolgte haushaltspolitische Ziel, nämlich die Unterstützung der Landeshaushaltskonsolidierung, inzwischen wegen der positiven Haushaltsentwicklung obsolet sei. Rheinland-Pfalz verzeichne 2,3 Milliarden Euro Überschuss und stecke 1,8 Milliarden Euro in Rücklagen. Deshalb könne man sich ein Beispiel am Nachbarbundesland Nordrhein-Westfalen nehmen und die Pauschale aus dem Beihilfenrecht streichen.

Das hätte dann auch positive Wirkung auf den öffentlichen Dienst, dessen Personal krisenfest sehr guten Dienst leiste und dafür als Anerkennung monetäre Kompensation gut gebrauchen könne und auch verdiene.
Auf diese Weise könne das Land einfach und schnell positive Zeichen für den öffentlichen Dienst setzen und sich einreihen in die Bundesländer, die zeitgemäß keine Kostendämpfungspauschale im Beihilfenrecht festgeschrieben haben.

Die dbb Landesleitung bewertete den Fraktionsvorstoß im Video-Gespräch positiv. Schließlich hat der dbb rheinland-pfalz die Streichung der Kostendämpfungspauschale vorgeschlagen, weil das Instrument der Aufwendungsreduzierung aus der Zeit gefallen ist und eine Abkehr davon dem gesamten Personal im Geltungsbereich der Beihilfenverordnung zugutekäme, so die Landesvorsitzende Lilli Lenz.

Zumindest teilweise stellte die Streichung eine Kompensation insbesondere für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger dar, die nicht teilhaben konnten an der Corona-Sonderzahlung entsprechend des Ländertarifergebnisses vom November letzten Jahres.

Durch eine Abschaffung der Pauschale könne das Land ein bürokratisches Monster aussortieren und die Beihilfenverwaltung vereinfachen.
Es sei gut, dass die Fraktion das Thema weiter beackere; der dbb rheinland-pfalz befürworte und unterstütze das Vorgehen.

Forderungen zur reisekostenrechtlichen Wegstreckenentschädigung

Sodann tauschten sich die Gesprächsteilnehmer über die Anpassungs- und Vereinheitlichungsbedürftigkeit der Sätze der reisekostenrechtlichen Wegstreckenentschädigung aus. Perspektivisch für die kommenden Haushaltsberatungen auf die Fraktionsliste gesetzt, soll das Thema laut Christof Reichert im Spätsommer eine Rolle spielen. Der Fraktion gehe es dabei um eine gerechte Behandlung des Personals im öffentlichen Dienst angesichts der jüngsten Kraftstoffpreisentwicklung sowie der allgemeinen Inflation. Um den öffentlichen Dienst wettbewerbsfähig zu halten, dürften insbesondere diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht abgestraft werden, die ihr privates Kfz zur Erledigung von Dienstfahrten staatlich anerkannt zur Verfügung stellten.

Die Landesleitung des dbb rheinland-pfalz pflichtete dem bei und erläuterte die aktuelle Beschlusslage in seinen Gremien (vgl. Rundschreiben Nr. 20/2021 mit der Entschließung „Angemessene Wegstreckenentschädigung“) sowie den Stand des politischen Austauschs mit der Landesregierung, die man inzwischen mehrfach zur Anpassung und Vereinheitlichung der Sätze aufgefordert habe.

Die Landesregierung lehnt die gewerkschaftlichen Forderungen derzeit ab bis auf eine Anpassung der Schlechtwegeentschädigung und des Tagegeldes, die für die nächste Änderung des Reisekostenrechts vorgemerkt sind. Hauptargument ist, dass die Spritpreisentwicklung allgemein nur ein Faktor unter vielen sei, die die Angemessenheit der Wegstreckenentschädigung bedingten. Auch Preisexplosionen bedeuten aus Sicht der Landesregierung deshalb nicht, dass eine durchschlagende Wirkung auf die Satzhöhen vorliegt. Im Sinne von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit müsse es darum gehen, Dienstreisen eher zu vermeiden.

Diese Sichtweise beleuchteten die Gesprächsteilnehmer der CDU-Videoschalte kritisch. Inzwischen wirke das restriktive Reisekostenrecht abschreckend auf potenziellen Nachwuchs im öffentlichen Dienst.