DPolG fordert endlich Klarheit! Gesundheitsversorgung rheinland-pfälzischer Polizeibeamten*innen
Private Krankenversicherung – Beihilfe – (Freie) Heilfürsorge
Das Thema „Heilfürsorge oder Beihilfe“ wird in der rheinland-pfälzischen Polizei seit Jahrzehnten aus unterschiedlichen Blickwinkeln, häufig gar höchst kontrovers diskutiert.
Thomas Meyer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft sagt: „Die bedauerliche Wahrheit ist, dass der Dienstherr entgegen der verfassungsmäßigen Verpflichtung gegenüber seinen Beamten*innen immer wieder den Spargedanken in den Vordergrund politischen Handelns stellt.“
Die Landesregierung stieg 1996/1997 erstmals in verschärfte Spardiskussionen ein und legte den Gewerkschaften die Absicht vor, die Heilfürsorge bei der rheinland-pfälzischen Bereitschaftspolizei als Sparbeitrag abzuschaffen und auch die dort eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten in das Beihilfesystem einzugliedern.
In diesem Zusammenhang antwortete der Innenminister, Roger Lewentz Jahre später, konkret 2011, auf eine Kleine Anfrage der CDU zur unterschiedlichen Gesundheitsversorgung rheinland-pfälzischer Polizisten*innen wie folgt:
… Nachdem sich mit der im Jahre 1996 begonnenen Neugliederung der rheinland-pfälzischen Bereitschaftspolizei deren Aufgabenstellung maßgeblich geändert hatte, stand die Beibehaltung der gesetzlichen Regelung zur Diskussion. Insbesondere vor dem Hintergrund des verstärkten Einsatzes geschlossener Einheiten der Bereitschaftspolizei aus Anlass von Sportveranstaltungen oder Demonstrationen des Rechts- oder Linksspektrums in Rheinland-Pfalz und in anderen Bundesländern, bei denen zunehmend Gewalt auch gegen die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten ausgeübt wird, wurde die Gewährung unentgeltlicher Heilfürsorge für die Polizeibeamtinnen und -beamten der Bereitschaftspolizei als weiterhin angezeigt erachtet.
…
Mit der gerichtlichen Feststellung, dass die sogenannte Heilfürsorgevorschrift eine unzureichende materielle Rechtsgrundlage darstellt, wurde 2016 eine neue Heilfürsorge-Verordnung erarbeitet, die bis heute keine Gültigkeit hat.
Mit dem Koalitionsvertrag für die Legislatur 2016 -2021 wurde die Gründung des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik auf den Weg gebracht. Die faktische Verkleinerung des Personalkörpers der „alten“ Direktion der Bereitschaftspolizei bei der Überführung in das PP ELT und des Abgangs ehemaliger Bereitschaftspolizeibeamten*innen in den Wechselschichtdienst oder zur Kriminalpolizei sowie die Zusammenlegung des MEK und des SEK sorgt zunehmend für Diskussionen innerhalb des Personals.
Seit dem 1. Oktober 2017 erhalten alle neuen Polizisten*innen der Abteilung Bereitschaftspolizei des PP ELT keine freie Heilfürsorge mehr und sind beihilfeberechtigte Privatkassenpatienten. Nun sitzen Heilfürsorgeberichtigte und Privatpatienten in einem Büro, in einem Dienstfahrzeug und die Verwirrung ist in der Zwischenzeit „perfekt“.
Am 17. und 18. September 2019 hat der Hauptpersonalrat in einer Sondersitzung ebenfalls diese Thematik ausführlich erörtert.
Mit innenministeriellem Schreiben vom 27. Januar 2020 legte Innenminister Roger Lewentz den Grundstein für einen Arbeitsstab "Heilfürsorge" und einer möglichen Systemumstellung bei der Gesundheitsversorgung im Polizeibereich. In diesem Arbeitsstab sind alle Gewerkschaften vertreten und haben umfangreiche Stellungnahmen zu einer Heilfürsorge abgegeben und in der bisher einzigen Sitzung am 5. Juni 2020 diskutiert. Leider ist die Arbeit in diesem Gremium seitdem zum Erliegen gekommen und bedauerlicherweise hat der Innenminister Anfang Juli 2022 öffentlich die Aussage getätigt, dass er einer „Heilfürsorge für alle Polizeibeamten*innen“ eine Absage erteilt.
Nach einem Informationsaustausch zwischen dem Landesvorsitzenden der DPolG, Thomas Meyer mit der Abteilung 4 im Innenministerium ist nun Anfang Oktober eine weitere Sitzung des „Arbeitstabs Heilfürsorge“ in Aussicht gestellt worden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
uns ist bekannt, dass eine große Unsicherheit unter den aktuellen Empfängern der Heilfürsorgeleistungen herrscht und viele unter euch die Wahrnehmung haben unterschiedlich, gar ungerecht in der Gesundheitsversorgung – insbesondere in finanzieller Hinsicht – behandelt zu werden.
Die Forderungen der DPolG Rheinland-Pfalz sehen wie folgt aus:
Darüber hinaus wird die DPolG seinen Mitgliedern, aber auch sonst interessierten Kolleginnen und Kollegen einen kurzen, anonymisierten Fragebogen zur Verfügung stellen, um ein aktuelles Bild zu erhalten.
Du verdienst mehr! DPolG!
-Auszug-
Drucksache 16/86 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode