In letzter Zeit stellen wir bei Verkehrsunfällen mit Dienstfahrzeugen fest, dass der Dienstherr immer öfter die betroffenen Kollegen*innen in Regress nehmen möchte.
Er ist dabei verpflichtet die Betroffenen darauf hinzuweisen, dass sie das Recht haben die Beteiligung des Personalrates einzufordern.
In einigen Fällen haben sich Personalräte nicht der Meinung des Dienstherrn angeschlossen und letzendlich wurde die Regressforderung fallengelassen.