Energiepreispauschale auch für Pensionäre im Land
DPolG und dbb rheinland-pfalz sind mit ihrer Forderung nach Einbeziehung der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Landesdienst erfolgreich.
Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat in seiner gestrigen Sitzung entschieden, dass die rund 54.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des öffentlichen Landesdienstes noch in diesem Jahr eine steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten werden.
Im Entlastungspaket III war geregelt, dass Rentnerinnen und Rentnern möglichst noch in diesem Jahr eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro gezahlt wird. Damit das auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gültig wird, bedarf es einer gesetzlichen Regelung in jedem Bundesland. Nachdem der Bund und Land für Land diese Bereitschaft bekundeten und Rheinland-Pfalz schwieg, forderten DPolG und dbb rheinland-pfalz gegenüber dem zuständigen Ministerium, dass auch für die rheinland-pfälzischen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger die Zusage einer gesetzlichen Regelung erfolgt.
Diese Zusage ist nun gestern vom Ministerrat gegeben worden.
dbb Landeschefin Lilli Lenz: „Wir haben im Zuge unserer Forderung Finanzministerin Doris Ahnen mitgeteilt, dass wir darauf vertrauen, dass auch die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Geltungsbereich des Landesbeamtenversorgungsgesetzes nicht abgehängt werden. Per Einmalzahlung bekommen sie nun konsequent eine Entsprechung zur Pauschale. Das ist gut und richtig. Das ist Solidarität und das ist gerecht.“
DPolG-Seniorenvertreter Wolfgang Faber: „Auch die Polizei-Pensionäre sind von dem Anstieg der Energiekosten betroffen. Die Inflation trifft auch die ehemaligen PolizistInnen und VerwaltungsbeamtInnen. Schon bei der Corona-Zulage waren wir benachteiligt. „Das hat gereicht!“ Für die Deutsche Polizeigewerkschaft geht es nicht nur um Respekt und Wertschätzung. Es geht schlichtweg um Gerechtigkeit.“
Die Landesregierung stellt laut Finanzministerium für die Übertragung der Energiepreispauschale auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger rund 15 Millionen Euro bereit. Der benötigte Gesetzentwurf, der auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Kommunaldienst gelten wird, soll im November dem Kabinett vorgelegt werden.