Im Tarifrecht gibt § 16 Abs.5 TV-L die Möglichkeit einen Antrag an den Arbeitgeber zu stellen, wenn beispielsweise die Lebenshaltungskosten wie aktuell enorm gestiegen sind.
Bei der DPolG Landesgeschäftsstelle gingen zu der Thematik mehrere Anfragen von Kolleginnen und Kollegen ein, welche die aktuelle lange Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen monierten.