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Entwurf POG
Standortbestimmung von Anrufern auf der Notrufnummer 110
Im Entwurf für das neue POG ist eine Rechtsgrundlage für die Ortung des Standortes von Anrufern auf der Polizeinotrufnummer 110 enthalten.
Dies ist ein Erfolg für die DPolG Rheinland-Pfalz.
Die Rettungsleitstellen können bei Notrufen auf der 112 schon seit einigen Jahren den Standort des Anrufers bestimmen lassen. Dies ist von der EU sogar in einer Verordnung vorgeschrieben.
Seit mehreren Jahren hat sich die DPolG dafür eingesetzt, dass auch eine Ortung von Anrufern auf der Polizeinotrufnummer 110 ermöglicht wird. Aus Sicht der DPolG konnte es nicht angehen, dass die Polizei ortsunkundige Anruferinnen oder Anrufer bei denen eine Sprachbarriere bestand, in dringenden Fällen bitten musste die 112 zu wählen, um deren Standort in Erfahrung zu bringen.
Patrick Müller, stellv. DPolG Landesvorsitzender: „Beharrlichkeit zahlt sich doch aus. Es ist ein Erfolg unserer Arbeit, dass die rechtliche Grundlage zur Standortbestimmung von Anrufern auf der 110 kommt. Nun müssen wir auch dafür sorgen, dass unsere Führungszentralen mit der entsprechenden Technik ausgestattet werden!“